VORSCHRIFTEN

VORSCHRIFTEN DES AUTOVERLEIHS

PLUS SP. Z O.O.

Allgemeine Bestimmungen:

Vorliegende Vorschriften (weiter Vorschriften genannt) bestimmen genau die Bedingungen der Mietverträge, die von Plus Sp. z. o.o. im Rahmen des Autoverleihs unterzeichnet geschlossen werden. Die Vorschriften

gelten für alle o.g.Mietverträge, ausser wenn für manche Verträge etwas anderes gilt.

2. Ein integraler Bestandteil der Vorschriften ist die Preisliste,die den Vorschriften als Anlage 1 beigelegt ist.

3. Falls der Vertrag und die Vorschriften gegeneinander widersprüchlich sind, hat der Vertrag die bindende Kraft für die Vertragsparteien.

4. Ein Automieter, der berechtigt ist, Auto zu fahren, kann sein:

– eine natürliche Person, die im Moment der Autovermietung 21 Jahre alt ist und einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass besitzt, einen auf dem Gebiet Polens erforderlichen und anerkannten Führerschein seit mindestens 1 Jahr sowie eine Kreditkarte oder eine gültige Bescheinigung der Festanstellung.

– eine Person, die wirtschaftliche Tätigkeit führt bzw. eine juristische Person vertritt und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzt sowie einen auf dem Gebiet Polens erforderlichen und anerkannten Führerschein seit mindestens 1 Jahr sowie Kopien der aktuellen Dokumente: aus dem Nationalen Rat der Richterschaft, die REGON-Nummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

5. Das Auto darf nur die Person fahren, die im Mietvertrag genannt wird und die Anforderungen erfüllt, welche im Punkt 4 der Vorschriften bestimmt sind bzw. die Person, die vom Mieter schritflich zum Autofahren berechtigt wurde. Den Wagen darf man keiner anderen Person übergeben, ohne es dem Vermieter mitgeteilt zu haben und erforderliche Unterlagen vorgelegt zu haben, die fürs Autofahren notwendig sind.

6. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Angaben vom Mieter bzw. von der berechtigten Person zu verifizieren. Falls irgendwelche Ungenauigkeiten in den vorgelegten Angaben vorkommen, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden, und der Mieterwird mit der Strafe belastet, die der Kaution der Autovermietung gleicht.

7. Falls der Mieter die Ermächtigung für die von ihm berechtigte Person widerruft, ist er verpflichtet, es dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, sonst mag ihm die Verantwortlichkeit für Verluste des Vermieters auferlegt werden.

8. Der Mieter versichert, dass sowohl die Bestimmungen der Vorschriften als auch der Mietvertrag, der die Pflichten des Mieters und die Verhaltensregeln im Fall eines Unfalls oder einer Autopanne betrifft, auch von den zum Autofahren berechtigten Personen beachtet werden, unter Androhung der Verantwortlichkeit des Mieters für mögliche Verluste des Vermieters.

9. In den durch die Vorschriften vorgesehenen Fällen der Belastung mit der Vertragsstrafe ist der Vermieter dazu berechtigt, zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen, wenn der Wert des von ihm erlittenen Schadens höher als die Vertragsstrafe ist.

10. Sämtliche Streitigkeiten, die aus dem geschlossenen Mietvertrag resultieren, werden durch das Gericht untersucht, das für den Sitz des Vermieters zuständig ist.

Reservierung des Fahrzeugs:

11. Das Fahrzeug reserviert man per Anruf oder per E-Mail mit Hilfe des Internetformulars – auf der Site www.tani-najem.com.pl – Website: RESERVIERUNG-ONLINE

12. Reservierung per E-mail und Internetformular sind nur dann gültig, wenn es von einem dazu berechtigten Mitarbeiter der Firma PLUS Sp. z o.o. schriftlich bestätigt worden ist.

13. Der Vermieter trägt keine Verantwortlichkeit für Unmöglichkeit der Reservierung des vom Kunden gewählten Fahrzeugs im günstigen Termin.

14. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Reservierung auf ein anderes Fahrzeug derselben Klasse zu übertragen, ohne es dem Mieter mitzuteilen.

15. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Anzahlung für die Reservierung einzukassieren.

16. Falls der Mieter auf die Reservierung des Fahrzeugs verzichtet, wird ihm die Anzahlung nicht zurückgegeben.

17. Ausfüllung und Übersendung vom Formular der Reservierung per Internet bedeutet, dass sich der Kunde mit den Vorschriften bekanntgemacht und es akzeptiert hat.

Pflichten des Mieters:

18. Der Mieter versichert, dass jede von ihm zum Autofahren berechtigte Person die Vorschriften kennt und alle Punkte der Vorschrifte beachtet – unter Androhung der Verantwortlichkeit des Mieters für mögliche Schäden, die der Vermieter bzw. die dritte Seite erleidet.

19. Der Vermieter trägt keine Verantwortlichkeit für mechanische Beschädigung von Autobestandteilen, die infolge der Nichterfüllung der gesetzlichen Pflichten bzw. wegen der Missachtung der Gebrauchsanweisung seitens des Mieters entstanden ist.

20. In der Zeit, wo der Mieter das Auto benutzt, ist er (bzw. die von ihm berechtigte Person) verpflichtet:

– alle erforderlichen Dokumente dabei zu haben, die sich Funktionäre der Verkehrskontrolle wünschen können, sowie alle Verkehrsregeln zu beachten.

– sowohl das Auto als auch dessen Ausstattung vor Diebstählen zu beschützen, bei jedemAussteigen die Autotür zu schliessen und zu verriegeln, zugängliche Geräte für Diebstahlsicherung zu betätigen, die Ausstattung des Fahrzeugs vor der Diebstahl der GPS-Navigation, der Radioblende sowie auf Sitzen hintergelassener Sachen zu schützen.

– das Fahrzeug in gehöriger Sauberkeit und im Zustand voller technischer Leistungsfähigkeit zu erhalten.

– das Auto nur mit Kraftstoffen tanken, die seiner Spezifikation entspricht.

– ausgebrannte Glühbirnen zu ersetzen, Betriebsflüssigkeiten nachzufüllen

– den Reifendruck zu prüfen und die Bereifung reparieren, wenn notwendig

21. Die Überschreitung der Grenze Polens mit dem verliehenen Auto ist gestattet, vorausgesetzt, dass der Vermieter dem Mieter (nach seinem vorherigen Antrag) eine schriftliche Zusage erteilt und der Mieter das Auto gemäss den Anforderungen des jeweiligen Ziellandes nachrüstet. Es ist verboten, die Grenze der EU und der Schweiz zu überschreiten. Falls der Mieter die Regeln bricht, die im 21. Punkt der Vorschriften bestimmt worden sind, ist der Vermieter verpflichtet, die Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe auf der Preisliste genannt ist, und falls es notwendig ist, das Auto auf dem ausländischen Gebiet zu reparieren bzw. zu holen, wird der Mieter mit sämtlichen Kosten belastet, die deswegen entstanden sind.

Wenn der Mieter versucht, die Grenze Polens ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters zu überschreiten, wird es als Diebstahlversuch behandelt, und die Strafverfolgungsbehörden werden unverzüglich darüber informiert.

22. Besonders ist es verboten:

– Autos für Trainings, Rallyes und Rennsport zu benutzen

– mit verliehenen Wagen andere Fahrzeuge zu holen

– zulässige Ladefähigkeit zu überschreiten sowie mehr Personen zu befördern als es in der Zulassungsbescheinigung steht.

– in Autos zu rauchen und Tiere zu befördern.

– Autoteile zu demontieren und das Auto-Design irgendwie abzuändern.

– nach Alkohol- oder Drogenkonsum Auto zu fahren.

– einen Anhänger ohne Zusage des Vermieters anzufügen.

Wenn es festgestellt wird, dass die o.g. Vorschriften irgendwie überschritten worden sind, ist der Mieter verpflichtet, eine Vertragsstrafe gemäss der Preisliste zu bezahlen. Falls der Mieter das Auto-Design irgendwie abgeändert hat, was im Abschnitt 5 dieses Punktes erwähnt wird, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mieter mit Kosten zu belasten – zwecks der Wiederherstellung des anfänglichen Zustandes – sowie vom Mieter zu verlangen, den verlorenen Wert des Fahrzeugs finanziell zu begleichen.

23. Der Vermieter bzw. andere von ihm ermächtigte Personen haben Recht, den Zustand des verliehenen Fahrzeugs zu überprüfen, wenn das – ihrer Meinung nach – notwendig ist. Der Mieter ist verpflichtet, das Auto zur Kontrolle herzuholen sowie alle notwendigen Dokumente vorzulegen.

24. Das Fahrzeug darf weder als Pfand noch als Gegenstand eines Gerichtsverfahrens behandelt werden.

Pflichten des Vermieters:

25. Falls das vermietete Fahrzeug für mehr als 24 Stunden immobilisiert wird, versichert der Vermieter – seinen Möglichkeiten gemäss – dem Mieter einen Ersatzwagen der ähnlichen Klasse. Wenn der Standard des Ersatzwagens niedriger ist, verpflichtet sich der Vermieter, dementsprechend die Miete zu mindern. In diesem Fall wird die Lieferzeit seit dem Moment gerechnet, wo der Vermieter die Info vom Mieter bekommt, dass der Wagen irgendwie immobilisiert wurde bzw. seit dem Moment, wo der Vermieter festgestellt hat, dass die Immobilisierung länger als 24 Stunden dauert.

26. Die Bereitstellung des Ersatzwagens wird – wie gesagt – den Möglichkeiten des Vermieters gemäss realisiert, jedoch findet nicht statt, wenn:

– zumindest eines der Dokumente: die Zulassungsbescheinigung, die Versicherungspolice bzw.die Autoschlüssel oder das Nummernschild verlorengegangen ist

– das vermietete Auto ausser dem Gebiet Polens immobilisiert wird.

27. Der Vermieter trägt keine Verantwortlichkeit für Schäden, die der Mieter wegen einer Autopanne, Autobeschädigung oder eines Verkehrsunfalls erlitten hat, ausser wenn der Schaden absichtlich vom Vermieter angerichtet wurde.

Gebühren:

28. Der Mietebetrag wird für volle 24 Stunden berechnet. Zulässig ist, die Rückgabe des Fahrzeugs um 60 Minuten zu verzögern, ohne zusätzliche Kosten zu bezahlen.

29. Der Mietebetrag muss im voraus bezahlt werden – nach dem Preis, der am Miettag gilt.

30. Die Unterzeichnung des Mietvertrags bedeutet die Zusage für die Ausstellung der Namensfaktura oder der Faktura für die Firma, die vom Vermieter vertreten wird, ohne es unterschreiben zu müssen.

31. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mieter jedesmal mit der Vertragsstrafe zu belasten, wenn er gezwungen ist, die Personalangaben des Mieters an die Polizei freizugeben – wegen über ihn verhängter Geldstrafen/Strafgebühren.

Die Rückgabe des Fahrzeugs oder der Umtausch:

32. Der Mieter ist verpflichtet, am Ende der Frist des Mietvertrags das Fahrzeug zurückzugeben – an den Ort, den sie beide vorherbestimmt haben.

33. Es ist möglich, den Mietvertrag zu verlängern, aber nur nach der vorherigen Zusage seitens des Vermieters. Der Mieter muss es spätestens 24 Stunden vor dem Ablauf der Mietfrist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, sowohl die Verlängerung des Mietvertrags als auch den Umtausch zu verweigern.

34. Falls der Mietvertrag ohne Kündigungsfrist gekündigt wird, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug an den Ort zu liefern, den der Vermieter vorher bestimmt hat. Falls der Mieter es nicht tut, wird er vom Vermieter mit Kosten belastet, die der Vermieter trug, um das Fahrzeug an den richtigen Ort herzuholen.

35. Wenn der Mieter willkürlich die Rückgabe des Fahrzeugs verzögert, ohne Genehmigung des Vermieters, wird er mit der Vertragsstrafe belastet – das macht den viermaligen Wert des Tagespreisesfür jeden weiteren Tag der Verzögerung.

36. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im Laufe von 4 Stunden seit der Vertragskündigung ohne Kündigungsfrist zurückzugeben. Wenn er das nicht tut, wird das vom Vermieter als Aneignung behandelt, dann werden die Strafverfolgungsbehörden damit bekanntgemacht und das Auto wird zu Kosten des Mieters abgeholt.

37. Der Mieter ist verpflichtet, das Auto mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückzugeben, die er bei der Automiete bekommen hat. Für eventullen Kraftstoffmangel, der vom Vermieter ergänzt wurde, bezahlt der Mieter die Gebühr gemäss der Preisliste.

38. Der Mieter ist verantwortlich für fehlende Teile und Ausstattung sowie für Schäden, die infolge der unangebrachten Bedienung und Versicherung des Autos und des Verlusts der Dokumente entstanden sind. Falls der Verlust der Zulassungsbescheinigung, des Nummernschilds, der Versicherungspolice oder anderer aufgelisteter Dinge wird der Mieter mit Kosten belastet, die in der Preisliste verzeichnet sind.

39. Nachdem der Mieter das verliehene Auto zurückgegeben oder umgetauscht hat bzw. nachdem der Anspruch des Vermieters auf den Schadenersatz vom Versicherungsgeber abgelehnt worden ist, behält sich der Vermieter unverzüglich das Recht vor, den Mieter mit folgenden Kosten zu belasten:

– Kosten von fehlenden Elementen der Ausstattung, die im Übergabeprotokoll genannt wurden. – Schadenersatz für den inneren oder äusseren Automissbrauch

– Schäden, die aus dem unrichtigen Autobetrieb oder einer Vernachlässigung seitens des Mieters hervorgegangen sind, und die sich nicht aus den in der Versicherungspolice genannten Risikos ergeben (z.B. beschädigte Spiegel, rissige Scheinwerfer, kleine Beschädigung der Karosserie, Ritzen an Fensterscheiben, beschädigte Reifen oder Felgen).

– tatsächliche Schäden, die im Moment ihrer Entstehung nicht angemeldet worden sind, in der Situation, wenn der Vermieter keinen Schadenersatz von seiner Versicherungsgesellschaft bekommt, und an den Gründen der Ablehnung ist der Mieter schuld.

– Schadenersatz für den Wertverlust vom Fahrzeug infolge eines Verkehrsunfalls, wenn der Mieter (bzw. der von ihm berechtigte Fahrer oder ein Fahrgast) gänzlich oder teilweise für die Ursache des Unfalls verantwortlich ist.

– für den Wertverlust vom Fahrzeug infolge des Wechsels von Autoteilen ohne Zusage des Vermieters oder irgendwelcher Änderungen, die mit den Eigenschaften und der Bestimmung des Fahrzeugs im Widerspruch stehen.

Versicherung der Fahrzeuge:

40. Die von Mietern gebrauchten Fahrzeuge sind im Bereich der Haftpflicht und Autocasco versichert. Die Versicherung ist im Mietpreis enthalten.

41. Die Versicherung HP/AC steht Ihnen nicht zu, wenn:

– der Mieter absichtlich das Fahrzeug beschädigt hat,

– der Mieter das Auto nach Alkohol- oder Drogenkonsum gefahren ist und infolgedessen das Auto beschädigt hat, und/oder keinen gültigen Führerschein besass,

– der Mieter infolge der unerlaubten Geschwindigkeit oder eines anderen krassen Verstoss gegen die Verkehrsregeln das Fahrzeug beschädigt hat.

– der Vermieter vom Tatort entlaufen ist,

– der Schaden von einem Fahrer angerichtet wurde, der vom Vermieter nicht berechtigt war, Auto zu fahren

– das Fahrzeug gestohlen wurde, und der Mieter den richtigen Autoschlüssel und/oder die Zulassungsbescheinigung nicht zurückgegeben hat – in diesem Fall wird der Mieter mit allen Kosten belastet.

– jegliche Teilschäden vorkommen, die die Auto Casco-Police einschliesst (der Mieter wird mit einer Verwaltungsgebühr für Teilschäden belastet, der beigelegten Preisliste gemäss),

– das Auto gestohlen wurde, in dem nicht alle Diebstahlsicherungen betätigt wurden – in diesem Fall wird der Mieter mit allen Kosten belastet.

– andere Sonderfälle, die sich aus allgemeinen Bedingungen der Versicherungsverträge oder aus Policen ergeben

– der Mieter keine Zusage des Vermieters für weitere Miete bekommen hat oder sich falsch über den Tatort, die Zeit, die Umstände und die Ursachen, wie es zur Entstehung des Schadens gekommen ist – volle

Verantwortlichkeit trägt der Mieter.

In o.g. Fällen werden Schäden gänzlich oder teilweise vom Vermieter wiedergutgemacht. Der Mieter ist verpflichtet, sich mit den Bestimmungen der Police, allgemeinen Bedingungen von Versicherungsverträgen für Autos sowie deren Änderungen und die in den Bedingungen enthaltenen Bestimmungen beachten, und zusätzlich, falls er einer anderen Person das Fahrzeug zugänglich macht, die Person über die Pflichten belehren, die sich aus o.g. Dokumenten ergeben, unter Androhung der Verantwortlichkeit für angerichtete Schäden.

43. Alle Autos der Firma PLUS Sp z o.o. besitzen die von der Versicherungsgesellschaft erforderten Diebstahlsicherungen.

44. Die Firma PLUS Sp. z o.o. trägt keine Verantwortlichkeit für Sachen, die nach der Rückgabe in den Autos hinterlassen wurden.

Reparatur, Service und technische Überprüfung der Fahrzeuge:

45. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter das Fahrzeug zu liefern, wenn die Zeit der zyklischen Überprüfung oder der Garantieübersicht des vermieteten Autos kommt – im Moment, wenn der Stand des Zählers zeigt, dass es notwendig ist, bzw. das im Fahrzeugwartungsbuch oder in der Zulassungsbescheinigung genannte Datum immer näher kommt. Den Ort und die Zeit der technischen Überprüfung vereinbart der Mieter mit dem Vermieter.

Falls der Mieter dem Vermieter nicht gemeldet hat, dass das Fahrzeug den o.g. Kilometerstand erreicht hat bzw. das Datum der obligatorischen Überprüfung gekommen ist, hat der Vermieter das Recht, den Mieter gemäss der Preisliste mit Kosten der Überprüfung und des Garantieverlustes zu belasten.

46. Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, Reparaturen, Wechsel, Änderungen, Korrekturen oder irgendewlche anderen Korrekturmassnahmen bzw. Geschäftstätigkeiten des verliehenen Autos zu Kosten des Vermieters zu beauftragen, und im Falle einer Panne oder eines Verkehrsunfalls in der Mietzeit ist er verpflichtet, es unverzüglichdem Vermieter mitzuteilen und genau den Tipps des Vermieters nachzugehen. Wenn der Fehler die Verkehrssicherheit bedrohen oder zu weiteren Autoschäden führen mag, ist das weitere Autofahren verboten, bis der Fehler berichtigt worden ist. Der Mieter darf den Fehler nur dann eigenständig versorgen, wenn er die schriftliche Zusage des Vermieters hinsichtlich des Reparaturplatzes und der Reparaturzeit bekommen hat. Dann it er verpflichtet, die Rechnungen für jegliche Dienstleistungen vorzulegen, dem Vermieter die gewechselten Teile zurückzugeben und ihm eine schriftliche Erklärung mit der Beschreibung der Umstände zu überreichen, unter denen es zur Panne gekommen ist.

47. Nachdem der Vermieter die Legimität der geleisteten Reparatur sowie keine Schuld an der Panne seitens des Mieters bestätigt, gibt er dem Mieter alle Kosten zurück, die durch entsprechende Rechnungen beurkundet worden sind.

Schäden, Unfälle oder Autodiebstahl:

48. Falls das Fahrzeug beschädigt wurde, einen Unfall hatte oder gestohlen wurde, ist der Mieter verpflichtet, es dem Vermieter unverzüglich zu melden und genau nach seinen Hinweisen vorzugehen, darin vor allem dem in der Police genannten Versicherungsgeber, den Schaden zu melden und sofort der Polizei die Diebstahl melden.

49. Falls der Mieter den Vermieter über die im Punkt 48 genannten Geschehnisse nicht informiert, wird er mit allen Kosten – sowohl für die Reparatur als auch anderen Kosten – belastet.

50. Falls das Fahrzeug gestohlen wurde, ist der Mieter verpflichtet, die originale

Zulassungsbescheinigung und die Autoschlüssel zurückzugeben, sonst trägt er volle Verantwortlichkeit für den entstandenen Schaden.

51. Falls irgendwelcher Schaden entstanden ist, ist der Vermieter unter Androhung voller Verantwortlichkeit für den Schaden verpflichtet, alle Formalitäten der Versicherungsgesellschaft gegenüber zu erfüllen.

PREISLISTE (Anlage 1 – den Vorschriften des Autoverleihs beigelegt)

GESCHEHNIS MIT DEM GESCHEHNIS VERBUNDENE GEBÜHREN,

VERTRAGSSTRAFEN

Rauchen im Auto 500,00 PLN Vertragsstrafe

Transport von Tieren 500,00 PLN Vertragsstrafe

Abschleppen von Autos 300,00 PLN Vertragsstrafe

Gewährung von Autos an 500,00 PLN Vertragsstrafe

nicht berechtigte Personen

Auftanken von Kraftstoffen 10,00 PLN/Liter

Fehlende Zulasungsbescheinigung, Police,

Nummernschild oder Aufkleber an der Scheibe 1000,00 PLN/

Fehlender Schlüssel mit Fernbedienung von 2000,00 bis 5000,00 PLN

Fehlende Haube 2000, 00 PLN

Fehlende technische Dokumentation, 500,00 PLN

Bedienungsanleitung, Servicebuch,

Garantiebuch

Fehlende Ausstattung, nicht in der Preisliste von 100,00 PLN bis 2000,00 PLN

genannt

Verlust der Garantie, mit der Schuld des Mieters 5000,00 PLN

oder des von ihm ermächtigten Fahrers

Versuch der Substitution oder Demontage von 5000,00 PLN – 20000,00 PLN + Preis von

Teilen, Änderungen ohne Genehmigung den Teilen und vom Dienst

des Vermieters

Versuch eigenwilliger 10000,00 PLN

Regelung des Kilometerzählers

Unerlaubte Überschreitung der Grenze Polens 5000,00 PLN

Verzögerung der Rückgabe des Autos Vierfacher Mietpreis für jeden weiteren Tag der Verzögerung – Vertragsstrafe

Verwaltungsgebühr für Bereitstellen von Daten 100,00 PLN

an die Strafverfolgungsbehörden und für die

Kontrolle

Überschreitung des Limits von Kilometern 0,40 PLN von Kilometern

Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen 500,00 PLN + Reparaturkosten

Gebühr aus der Police AC für jeden Schaden Gruppe A,B,B + 1000 PLN

während der Mietzeit Gruppe C,C + Crossover 1500,00 PLN

Gruppe D, BUS 9 Personen 2500,00 PLN

Gruppe D +, Sport, SUV 3500,00 PLN

Gruppe E 5000,00 PLN

Gebühr für den Totalschaden 2500,00 PLN

Notwendigkeit, Aneignung zu melden 5000,00 PLN

Kosten für Reparaturlackierung der Karosserie, Kosten für Dienst und Teile sowie für

mechanische Reparaturen und Ersatzteile Liegezeit des Autos gemäss der Preisliste

am Miettag

Gebühr für Auslandsreise 100,00 PLN einmalig

Alle Preise sind Nettopreise, zu denen man die Mehrwertsteuer (MWS) 23% zurechnen muss.